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Unsere AGB

Unsere AGB

Haftung & Versicherung

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Servicecenter Ruck-Zuck

Anton Körber (Möbelspediteur, Frachtführer)


1) Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten für die Beförderung von Gütern (Frachtverträge) sowie Verträge zur Beförderung von Umzugsgut (Umzugsvertrag) und dessen Lagerung, sowie Verpackungsarbeiten.

2) Leistungen Der Frachtführer/ Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen
Frachtführers/ Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus.


3) Ausführender Möbelspediteur Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer (ausführender Möbelspediteur) zur Durchführung des Umzuges heranziehen. Wird der Umzug
ganz oder teilweise durch einen ausführenden Möbelspediteur durchgeführt, so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleicher Weise wie der
Möbelspediteur. Der ausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen. Möbelspediteur und ausführender Möbelspediteur haften als Gesamtschuldner. Werden Leute des ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung der Leute.


4) Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.


5) Übergabe des Gutes Bei Umzugsverträgen wird dem Möbelspediteur das Transportgut vom Absender unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern (z.B. Kleinteile in Umzugskartons) können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist und dies noch vor dem Entpacken dem Möbelspediteur angezeigt wird.


6) Erhöhung der Vergütung Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung erteilten Angaben des Absenders ab, so gilt eine anteilige erhöhte Vergütung
zwischen dem Möbelspediteur und dem Absender als vereinbart.


7) Aufrechnung Gegen Ansprüche des Frachtführers/Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


8) Haftungshöchstbetrag Frachtvertrag/Umzugsvertrag:

a) Frachtverträge, § 431 HGB
Die Haftung des Frachtführers wird bei Frachtverträgen bei Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt. Sind nur einzelne Frachtstücke der Sendung verloren oder beschädigt worden, so ist die Haftung des Frachtführers begrenzt auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts 1. der gesamten Sendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist, 2. des entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist. Die Haftung des Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist ist auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.
 

b) Umzugsverträge, § 451e HGB
Die Haftung des Möbelspediteur wird beim Umzugsverträgen wegen Verlust oder Beschädigung auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.
 

c) Haftungsvereinbarung bei Fracht- und Umzugsverträgen Der Absender kann mit dem Frachtführer/ Möbelspediteur eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt der Frachtführer/ Möbelspediteur eine gesonderte Versicherung für diesen Transport/ Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Absender.


9) Haftungsausschlüsse Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist:

  • Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.

  • ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;

  • Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender;

  • Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern;

  • Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat.

  • Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen;

  • natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen,

  • Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet.


10) Schadensanzeige Frachtvertrag/ Umzugsvertrag Ansprüche aus dem Frachtvertrag erlöschen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen bei einem Umzugsvertrag,
 

1. wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Möbelspediteur nicht spätestens am Tag nach Ablieferung des Gutes angezeigt wurde;


2. wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt wurde, § 451f HGB


11) Pfandrecht Servicecenter Ruck-Zuck, Anton Körber hat wegen aller durch den Frachtvertrag/ Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Transportgut/ Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde.


12) Anwendbares Recht Für alle Verträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


13) Erfüllungsort Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Fa. Servicecenter Ruck-Zuck, Anton Körber vereinbart.


14) Salvatorische Klausel Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.


Servicecenter Ruck-Zuck Transporte & Umzüge

Körber Anton, 91257 Pegnitz, Kosbrunn 5, Tel. 09241 724 345, Fax: 09241 724 269

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